
|
|
 Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

- Sämtliche Rechtsgeschäfte schließen wir ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen und danach aufgrund der gesetzlichen Regelungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, soweit sie mit unseren nicht im Einklang stehen. Dies erkennt der Käufer spätestens durch Abnahme, der Verkäufer spätestens durch Anliefern der Ware an.
- Alle von uns nicht zu vertretenden Einwirkungen, insbesondere durch höhere Gewalt sowie nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung usw., berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. In solchen Fällen werden wir den Geschäftspartner umgehend informieren und alle empfangenen Gegenleistungen zurückerstatten. Wir sind bemüht, alle Bestellungen richtig, rechtzeitig und vollständig auszuführen. Der Käufer stimmt insoweit einer maßvollen Ergänzung der Partie von vornherein zu. Lieferschwierigkeiten unsererseits berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder verletzten fahrlässig Leib oder Leben. Der Rücktritt kann erst dann erklärt werden, wenn die Ware auch innerhalb einer angemessenen, vom Käufer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist nicht geliefert worden ist. Teillieferungen behalten wir uns vor. Bestellte oder vereinbarte Qualitäten können, falls nicht vorhanden, von uns durch andere möglichst gleichwertige ersetzt werden.
- Die von uns handelsüblich festgestellten Eingangs- und Abgangsgewichte sind für die Rechnungserteilung maßgebend. Auf dem Transport entstehende Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers bzw. Lieferanten.
- Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis, Liefermenge und Lieferzeit. Aufträge sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Berechnet werden die am Versandtag gültigen Preise, soweit nicht andere Preise vereinbart sind. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Falls nicht anders vermerkt, gelten unsere Preise stets ab Lager.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug unter Ausschluss jeglicher Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte fällig, soweit Gegenansprüche nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Für rechtzeitige Zahlung ist das Datum der Gutbuchung auf einem unserer Geschäftskonten maßgebend. Der Käufer verpflichtet sich, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12%, ab Versandtag zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Scheck und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Werden von uns Wechsel angenommen, so gehen die hierbei anfallenden Spesen zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Proteste usw. Wir sind berechtigt, Sicherstellung der Zahlung vor Auslieferung des Auftrages zu verlangen, wenn sich Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere durch Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen ergeben haben. Auch der Eingang ungünstiger Auskünfte berechtigt uns zu einer Änderung der ursprünglich vereinbarten Zahlungsbedingungen. An uns nicht bekannte Käufer erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere gesamte jeweilige Saldoforderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.
Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder umgestaltet, so tritt uns der Käufer schon mit der Anlieferung seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an der anderen Ware ab und verwahrt ihn für uns unentgeltlich und ordnungsgemäß; wir nehmen diese Übereignung an. Lässt sich der Anteil der Vorbehaltsware an der neuen Sache oder der vermischten Menge nicht mehr bestimmen und ist die Vorbehaltsware nicht nur von untergeordnetem Wert, dann überträgt der Käufer das Eigentum an der neuen Sache bzw. vermischten Ware schon mit der Verarbeitung und Vermischung ganz an uns; wir nehmen dies an.
Der Käufer kann die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Pfändungsversuchen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Zugriffen Dritter gegen unser Vorbehaltseigentum/Miteigentum oder gegen die uns abgetretenen Ansprüche und Rechte ist vom Käufer sofort zu widersprechen. Von derartigen Versuchen muss uns der Käufer unverzüglich telefonisch und schriftlich unterrichten. Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten unserer Vertragspartner.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchen Zustand – so tritt er schon mit der Anlieferung bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit ihm die dem Käufer aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf, die Außenstände für sich einziehen. Der Käufer verpflichtet sich, die bei der Zahlung dieser Forderungen eingehenden Beträge gesondert für uns zu verwahren und umgehend an uns abzuführen. Mit einer Überschuldung, Zahlungseinstellung, der Beantragung eines Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder eines erfolgten Pfändungsversuches bzw. einer Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeiten von Waren und insbesondere zum Einzug der Außenstände: Danach eingehende Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto zu unseren Gunsten anzusammeln und unverzüglich an uns weiterzuleiten. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherungshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.
Auf Verlangen ist über den Verbleib der von uns gelieferten Waren und über hierüber getätigte Rechtsgeschäfte unverzüglich und kostenfrei Auskunft zu geben. Wir sind im Fall drohender oder eingetretener Insolvenz des Käufers berechtigt, unsere Ware sofort wieder in Besitz zu nehmen und alle Geschäftsunterlagen einzusehen und zu kopieren, aus denen sich ergibt, welche Ware sich im Lager des Kunden befindet und mit welchen Waren unsere Ware verarbeitet, vermischt oder weitergeliefert worden ist. Auf entsprechende Anfrage ist der Käufer jederzeit verpflichtet, Namen, Anschriften und Forderungsbeträge der Drittschuldner anzugeben. Der Käufer gestattet uns zu diesem Zweck unwiderruflich den technischen Zugang zu seiner EDV. Wir verpflichten uns, von diesem Recht nur Gebrauch zu machen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bestehende Forderung gefährdet ist.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung verpflichtet.
- Beanstandungen der Ware müssen unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich erfolgen. Gewichtsreklamationen werden nur anerkannt, wenn sie amtlich belegt werden. Reklamationen und Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn sie nicht bei der Warenübergabe und während des Entladens uns angezeigt wurden, sowie nach Beginn der Verarbeitung oder nach dem Weiterversand der Ware. Als Mängel gelten nur solche Fehler der Ware, die nach Fleischbeschaurecht nicht zu einer Freigabe des Fleisches hätten führen dürfen. Die beanstandete Ware ist zu unserer Verfügung zu halten und auf Verlangen frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigten Reklamationen sind wir nach unserer Wahl lediglich zu Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises verpflichtet. Alle weitergehenden Ansprüche Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle einer fahrlässigen Verletzung von Leib oder Leben. Rücksendungen können nur nach unserem vorherigen Einverständnis vorgenommen werden. Gutschriften erfolgen nur nach vorheriger Prüfung der Ware und sofern die zurückgesandte Ware völlig einwandfrei ist.
- Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn Franco-, Bahn-, Post- oder LKW-Lieferung vorgesehen ist. Der Transport erfolgt nach unserer Wahl und ohne Gewähr für billigste Fracht. Für die Einhaltung der Lieferfrist übernehmen wir keine Gewähr, es sei denn, diese wurde von uns schriftlich zugesichert. Ort und Weg des Versandes sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, uns überlassen. Eine Transportversicherung ist vom Empfänger bei Bedarf selbst und auf seine Kosten zu veranlassen.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht, soweit der Gerichtsstand vereinbart werden kann. Auch für Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Von den vorstehenden Einkaufs-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Abreden sind unverbindlich. In keinem Falle gilt eine Nichtbestätigung als stillschweigende Anerkennung, selbst wenn dies von der anderen Seite so festgelegt sein sollte. Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag bleibt ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Regelungen.
Stand: Gronau, Juli 2002
|
|